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Bauabzugsteuer

Auftraggeber von Bauleistungen im Inland müssen von dem vom Auftragnehmer (Bauleistungsunternehmer) in Rechnung gestellten Betrag einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent vornehmen und den Betrag an das Finanzamt abführen, wenn der Auftragnehmer keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt.

Diese Stelle bearbeitet die Anmeldung der Bauabzugsteuer durch den Auftraggeber.

Die Freistellungsbescheinigung an den Bauleistungsunternehmer erteilt die für diesen zuständige Veranlagungsstelle seines Veranlagungsfinanzamts.

Ihre Ansprechpersonen für die Standorte:

Erlangen

Buchstaben / Bereich Telefon 09131 121 + Nebenstelle
Bauabzugsteuer 0 (Vermittlung)
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Hersbruck

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 09151/731 + Nebenstelle
221/192/00000 - 221/192/99999 Bauabzugsteuer 1279, 1280
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Hilpoltstein

Aufgabenbereich Telefon 09174 469 + Nebenstelle
Bauabzugsteuer 0 (Vermittlung)
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Schwabach

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 09122 928 + Nebenstelle
247/192/00000 - 247/193/99999 Bauabzugsteuer 111
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar