Gesetzliche Änderungen
Verlustverrechnungsbeschränkungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkungen nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 Einkommensteuergesetz für Termingeschäfte und Ausfallverluste bei den Kapitaleinkünften
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde beschlossen, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und die Verlustverrechnungsbeschränkung für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bei den Kapitaleinkünften entfallen. § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes wurden aufgehoben. Die Gesetzesänderung betrifft alle offenen Fälle.
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen über Neuregelungen auf dem Gebiet des Steuerrechts werden insbesondere auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter der Rubrik Steuern / Aktuelle Gesetze angeboten. Dort finden Sie Referentenentwürfe, Gesetzentwürfe und Arbeitsfassungen zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und bereits verkündeten steuerlichen Gesetzen.
- Das ändert sich 2025
Information des Bundesfinanzministeriums

