Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen
Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.
Zuständig für den Standort Erlangen ist das Finanzamt Hof.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Hof
| Aufgabenbereich | Standort | Telefon 09281 929 + Nebenstelle |
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| Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen (§ 151 BewG) | Hof | 1155, 1156, 1157, 1158, 1159, 1197 |
Zuständig für die Standorte Hersbruck, Hilpoltstein und Schwabach ist das Finanzamt Amberg.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Amberg
| Aufgabenbereich | Telefon 09621 36 + Nebenstelle |
|---|---|
| Bewertung nach § 151 Absatz 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz | 0 (Vermittlung) |
