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Geänderte Zuständigkeit ab 1. Oktober 2026
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Mittelfranken-Ost
Zum 1. Oktober 2026 ändert sich die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Körperschaftssteuerfälle des Finanzamtsbezirks Forchheim.
Die bisher am Finanzamt Mittelfranken-Ost zentral bearbeiteten Fälle werden künftig durch das Finanzamt Bamberg bearbeitet.
Die betroffenen Steuerpflichtigen erhalten nach der Umstellung eine Mitteilung über ihre neue Steuernummer per Post. Diese enthält auch die neue Bankverbindung sowie weitere Informationen zum Zahlungsverkehr. Bestehende ELSTER-Zertifikate behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Änderung erfolgt im Rahmen der Strukturoptimierung der Finanzämter in Bayern.

